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I.
Geltungsbereich
Nachstehende Geschäftsbedingungen
gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen und sonstige Leistungen.
Entgegenstehenden Geschäftsbestimmungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Soweit der Kunde auf die Verwendung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden auch AGB genannt, verweist, gelten die beiderseitig
verwendeten Klauseln nur insoweit, als sie übereinstimmen. Die sich
widersprechenden AGB-Klauseln werden nicht Vertragsinhalt, an ihre Stelle treten
die gesetzlichen Regelungen. Ein Ausschluss der AGB der Firma Kriewe-Computer durch die
AGB der anderen Vertragspartei ist nicht möglich.
II.
Angebot und Vertragsschluss
1. Unsere
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die in Katalogen, Prospekten,
Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten sowie die in den
Online-Diensten gemachten Angaben sind nur Richtwerte und unterliegen im
Allgemeinen fortlaufenden Änderungen. 2. Ein Vertrag kommt erst zustande,
wenn die Firma Kriewe-Computer eine Bestellung des Käufers schriftlich oder in
elektronischer Form bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen,
Zusicherungen oder Nebenabreden. Die Firma Kriewe-Computer behält sich vor, einen
Vertragsschluss mittels Rechnung zu bestätigen.
III.
Preise
1. Wenn
nichts anderes schriftlich oder in elektronischer Form vereinbart ist, gilt
unser Angebotspreis in EURO. Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind
unverbindlich. Maßgeblich sind die von der Firma Kriewe-Computer bestätigten Preise.
Nimmt der Auftraggeber die bestellte Software nicht bis zum vereinbarten Termin
ab, gelten die Preise des Liefertages. 2. Kommt es mit unserem Einverständnis
zu einer vollständigen oder teilweisen Aufhebung des geschlossenen Vertrages,
sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung unter Abzug der ersparten
Aufwendungen und die durch den Auftraggeber bis zur Aufhebung des Vertrages
schuldhaft verursachten Kosten geltend zu machen. Darüber hinausgehender
Schadensersatz bleibt davon unberührt.
IV.
Liefer- und Leistungszeit
1. Alle
Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform oder elektronischen Form.
Lieferfristen beginnen mit dem durch die Firma Kriewe-Computer mitgeteilten Datum.
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit dem Kunden zuzumuten.
Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung als selbständige Leistung. 2. Die
Firma Kriewe-Computer ist im Falle von ihr nicht zu vertretender Liefer- und
Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der
Behinderung, höchstens jedoch für einen Zeitraum von 6 Wochen, hinauszuschieben.
Erst mit Ablauf der benannten Frist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. 3. Soweit für die Firma Kriewe-Computer die Leistung unmöglich
geworden ist und sie diese Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat, wird sie von
der Verpflichtung zur Leistung frei.
V.
Zahlung
Alle
Zahlungen sind zahlbar netto Kasse ohne Abzug von Skonto am Ort unseres Sitzes
sofort nach Erhalt der Leistung. Unsere Forderungen gelten immer als Bringschuld
des Auftraggebers. Wir sind befugt, über jede Teillieferung oder -menge eine
gesonderte und selbständige Rechnung auszustellen. Schecks werden nur
zahlungshalber entgegen genommen, so dass die Schuld erst dann erloschen ist,
wenn unsere Bank den Gegenwert bestätigt. Die Fälligkeit unserer Rechnung bleibt
bei Zahlung mit Scheck unberührt. Wechselzahlungen erfordern unsere vorherige
Genehmigung. Stimmen wir zu, gelten die gleichen Bedingungen wie bei der
Scheckzahlung. Diskontspesen und alle anderen Gebühren - wie im übrigen auch bei
Scheckzahlungen - trägt der Auftraggeber. Bei verspäteter Zahlung werden dem
Auftraggeber Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite
berechnet, soweit für die Zahlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, mit
Eintritt dieses Tages, ansonsten nach Erhalt einer Mahnung, anderenfalls 30 Tage
nach Rechnungserhalt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
Dies gilt auch, wenn wir Dritte in Anspruch nehmen müssen, um unsere Rechte zu
verfolgen. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder
werden Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, werden
alle unsere Forderungen - auch von uns anerkannte Wechselforderungen - sofort
fällig. Des weiteren können wir von noch nicht zur Ausführung gelangten
Aufträgen schadensfrei zurücktreten. Dem Auftraggeber ist es versagt, die
Zahlung einer Lieferung wegen etwaiger Ansprüche aus einem Auftrag oder wegen
Beanstandungen zurückzuhalten oder mit etwaigen Ansprüchen aufzurechnen.
Letzteres gilt nicht, wenn der Auftraggeber mit einer unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnet.
VI.
Mängelanzeige und Gewährleistung
Die
Gewährleistung der Firma Kriewe-Computer beschränkt sich zunächst auf Nacherfüllung
(Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten,
bei Fehlschlagen von zwei Nachbesserungsversuchen nach seiner Wahl Herabsetzung
der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder vom Vertrag zurück zu treten.
Bei normaler Abnutzung, falscher Lagerung/Behandlung, Nichtbefolgung von
Betriebs- oder Wartungsanweisungen und Gebrauchsanleitungen, Änderungen durch
den Kunden oder Dritte, Einwirkung von äußeren Einflüssen, insbesondere auch von
Soft- und Hardware, welche zum Zeitpunkt der Leistung der Firma Kriewe-Computer nicht
vorhanden oder nicht installiert war, liegt kein Mangel vor. Der Kunde muss
die Leistungen der Firma Kriewe-Computer unverzüglich auf etwaige Mängel untersuchen und
unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder in
elektronischer Form rügen. Nach Ablauf dieser Frist entfällt die Gewährleistung
der Firma Kriewe-Computer . Hat uns der Kunde auf Gewährleistung in Anspruch genommen
und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend
gemachte Mangel auf einem Umstand beruht, der uns nicht zur Gewährleistung
verpflichtet, hat der Kunde, sofern er unsere Inanspruchnahme zu vertreten hat,
uns alle hierdurch entstehende Kosten zu ersetzen. Die Verjährungsfrist für
Mängelansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die
Verjährungsfrist wird auf 1 Jahr reduziert, soweit es sich um ein Geschäft im
Unternehmensverkehr handelt. Durch eine Ersatzlieferung verlängert sich die
Verjährungsfrist nicht. Darüber hinausgehende Ansprüche sind, außer bei
Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit, insbesondere wenn die Vereinbarung den
Kunden gegen Mangel-Folgeschäden absichern soll, ausgeschlossen. Alle
schriftlichen oder bildlichen Darstellungen unserer Leistungen und Lieferungen
gelten nicht als vereinbarte Beschaffenheit in diesem Sinne.
VII.
Haftung
Die Firma
Kriewe-Computer übernimmt keine Haftung für Verluste, insbesondere für Datenverluste oder
Datenverfälschungen, sowie solche unmittelbaren und mittelbaren Schäden, welche
in Ansehung des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts vertragsuntypisch sind oder
nicht vorhersehbar waren. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Auch bei einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung
ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf schuldhafter Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Die oben genannten Haftungsbegrenzungen
gelten nicht für Ansprüche, die auf Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
beruhen oder dem Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend
zustehen.
VIII.
Rücktritt
Der Kunde
kann vom Vertrag wegen Nichteinhaltung einer vereinbarten bzw. bestätigten
Lieferfrist erst zurücktreten, wenn er schriftlich oder in elektronischer Form,
eine Frist zur Nachlieferung/Nachbesserung gesetzt hat.
IX.
Datenschutz
Die Daten
des Bestellers werden - soweit notwendig und im Rahmen des
Bundesdatenschutzgesetzes zulässig - EDV-mäßig gespeichert, verarbeitet und
ausgewertet. Der Kunde ist damit einverstanden.
X.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden
keine Anwendung. Gerichtsstand ist Tettnang, soweit der Kunde Unternehmer,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist. Ist der Kunde nicht Unternehmer, gilt die gesetzliche
Gerichtsstandsregelung.
XI.
Teilunwirksamkeit
Sollten
einzelnen Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden, einschließlich dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ganz oder teilweise unwirksame
Regelung durch eine solche Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg
dem der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Stand:07.01.2008
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